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Was ist … Grundpflege?

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – ob durch einen Unfall für kurze Zeit oder altersbedingt auch dauerhaft.

Pflegebedürftige sind oft nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen: sich zu waschen, Speisen zuzubereiten oder alleine aufzustehen. 

Auf diese alltägliche elementare Grundversorgung eines Menschen bezieht sich die Grundpflege und umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die die betroffene Person nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert sie bei dem, was selbst noch ganz gut funktioniert. Die Grundpflege kann, anders als die Behandlungspflege, neben den Pflegefachkräften auch von Laien wie pflegenden Angehörigen durchgeführt werden.

Zur Grundpflege zählt auch die Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündungen oder Hauterkrankungen. So wird z.B. durch regelmäßiges Umlagern ein Dekubitus (Wundliegen) verhindert.

Große und kleine Grundpflege
Die Körperpflege ist je nach der Schwere der Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person mehr oder weniger aufwändig. Sie unterscheidet sich in kleine und große Grundpflege und meint entweder das Waschen von Teilbereichen des Körpers oder die komplette Körperwäsche.

Die Grundpflege ist ortsunabhängig und kann zu Hause, teil- oder vollstationär in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Ihre Kosten werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen.